Rauchmelder |
Zuverlässige Meldetechnik und vorbeugende Schutzinstallationen
Rauchmelder
Rauchmelderpflicht
Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bundesländern. Die Landesbauordnungen enthalten die jeweiligen Vorgaben zur Installation und Wartung.
Anschaffung
Für die Montage von Rauchwarnmeldern ist in der Regel der Eigentümer / Vermieter zuständig. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für die Montage von Rauchwarnmeldern zuständig. Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern variiert je nach Bundesland.
Installation
Übergreifend lässt sich zusammenfassen: jeweils ein Rauchwarnmelder für jedes Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungsweg dienen oder zu Aufenthaltsräumen führen. Teils werden Rauchwarnmelder auch allgemein für alle Aufenthaltsräume gefordert.
Wartung
Zuständig für Kontrolle und Wartung der Rauchmelder ist der Haus- oder Wohnungseigentümer. Er kann diese Verantwortung jedoch auf den Mieter übertragen.
Prinzipiell können Sie selbst die Kontrolle und Wartung durchführen. Beachten Sie aber, dass die verantwortliche Person haftet, im Brandfall der Rauchmelder seinen Dienst versagt. Ausnahme: Es kann die jährliche Prüfung durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden.
Wartungsintervall
Wie häufig eine Wartung durchgeführt werden muss, kann der Bedienungsanleitung entnommen werden, mindestens jedoch per Gesetz ein Mal pro Jahr.
Zudem muss laut dieser DIN-Norm jeder Rauchmelder nach spätestens 10 Jahren ersetzt werden. Je nach Hersteller finden Sie auf der Unterseite des Gerätes - in der Regel bei Meldern mit fest eingebauter Lithiumbatterie - sowohl das Herstell- als auch das Austauschdatum.
Qualitätssiegel
Achten Sie auf folgende Prüf- und Qualitätszeichen. Sie garantieren Ihnen geprüfte Sicherheit und Langlebigkeit des Gerätes:
- das VdS-Prüfzeichen
- das CE-Zeichen (zuzüglich der Produktnorm EN 14604)
- das Qualitätszeichen "Q"
- das Kriwan-Logo